- Gegnerfreiheit
- ⇡ Koalition.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Gegnerfreiheit — ist eine nach höchstrichterlicher Rechtsprechung[1] notwendige Eigenschaft einer Gewerkschaft. Gegnerfrei ist eine Organisation dann, wenn keine finanzielle oder personelle (z. B. durch Mitgliedschaft von Arbeitgebern) Abhängigkeit von sozialen… … Deutsch Wikipedia
Arbeitnehmerorganisation — Briefmarke 1968 100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Gewerkschaften — Briefmarke 1968 100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Gewerkschafter — Briefmarke 1968 100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Industriegewerkschaft — Briefmarke 1968 100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Transport and General Workers Union — Briefmarke 1968 100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband von Arbeitnehmern. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Gewerkschaftsbeitrag — Mitgliedsbeitrag des Arbeitnehmers zu einer ⇡ Gewerkschaft. Einzug durch Arbeitgeber umstritten: Teilweise wird angenommen, der Einzug durch das Lohnbüro des Arbeitgebers bringe die Gewerkschaft in eine Abhängigkeit von der Gegenseite, so dass… … Lexikon der Economics